Das KI-Navi Handel: Kick-off in den EECC InnovationLabs
KI-Anwendungen zu nutzen, bietet für den Einzelhandel große Chancen, ist jedoch gleichzeitig für jedes Geschäft eine große Herausforderung. Durch das KI-Navi Handel soll der Zugang erleichtert und Anwendungsvorhaben unterstützt werden.
NRW fördert den Handel
Im Rahmen des Anfang 2024 gestarteten Projektes im Auftrag der Landesregierung werden KI-Anwendungen für den Einzelhandel identifiziert, erprobt und bedarfsgerecht bereitgestellt. Zukunft des Einkaufens ist eng verzahnt, denn die handelnden Akteure sind gleich. Es wird ein Online-Portal entwickelt, in dem kleine und mittlere Unternehmen sich einfach und schnell informieren und passende KI-Lösungen finden können. Speziell ausgebildete Coaches, die sogenannten KI-Navigatoren, stehen den Händlerinnen und Händlern dann bei Fragen und Umsetzungsvorhaben unmittelbar zur Seite.
Ein starkes Konsortium
Für die Umsetzung hat sich ein starkes Konsortium zusammengetan: Die gmvteam GmbH aus Düsseldorf rund um den Handelsexperten Frank Rehme, der Handelsverband Nordrhein-Westfalen e.V. als Bindeglied zu über 100.000 Einzelhandelsbetrieben aus NRW und das European EPC Competence Center (EECC) als erfahrener Technologiepartner. Das Projekt ist eins von acht Flagship-Projekten der Kompetenzplattform KI.NRW, in der alle KI-Aktivitäten von NRW vereint sind. Für die Umsetzung sind vier Jahre angesetzt, gefördert wird das Projekt vom Land NRW.
Die Kick-off-Veranstaltung
Nach der offiziellen Übergabe des Förderbescheides durch Wirtschaftsministerin Mona Neubaur im Februar folgte nun der zweite offizielle Akt: Das Kick-off-Event beim EECC in Neuss, das am 27. Juni 2024 mit über 50 Teilnehmern aus Einzelhandel und Multiplikatoren wie Kammern, Verbänden, Stadtverwaltungen und Technologieunternehmen großen Zulauf fand. Ministerin Mona Neubaur schickte eine Videobotschaft zur Begrüßung. Danach folgten die Projektvorstellung und hochkarätige Vorträge aus der Praxis, von denen die anwesenden Händlerinnen und Händler besonders profitieren konnten:
Prof. Dr. Stephan Rüschen: KI und Smart Stores
Dr. Stephan Rüschen, Professor für Lebensmittelhandel und Studiengangsleiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) in Heilbronn, gab einen Überblick über die Themen „KI und Smart Stores“ und hat anschaulich erläutert, dass die große Panikmache bezüglich negativer Auswirkungen von KI-Lösungen unbegründet ist. Außerdem konnte er alle Anwesenden beruhigen, dass man nicht im Detail verstehen muss, wie eine KI funktioniert, um sie anzuwenden. In der Regel reiche es schon, offen und neugierig zu sein und sich auf die Veränderung einzulassen, die KI – so wie jede andere neue Technologie – nun mal mit sich bringt. Denn dass KI einen immer größeren Einfluss auf unser Leben und unsere Arbeitswelt bekommen wird, ist eine Tatsache. Nun müssen alle für sich entscheiden, ob sie die Chance wahrnehmen oder in Zukunft zurückbleiben. Wer sich diesbezüglich weitere Impulse wünscht, sollte Professor Dr. Rüschen unbedingt auf LinkedIn folgen. Außerdem seien allen Händler:inen nochmal die KI-Navigatoren ans Herz gelegt. Sie sind genau die richtigen Ansprechpartner für diese Transformation! Alle Infos und Kontaktdaten findet ihr hier.
Frank Holland sprach über den EU AI Act
Frank Holland, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Handelsverband Nordrhein-Westfalen, klärte die Händlerschaft auf, wie KI rechtssicher eingesetzt werden kann. In seinem Vortrag über den sogenannte EU AI Act hat er alle wesentlichen Punkte dieser EU-Verordnung vorgestellt:
Der EU AI Act – eine kurze Zusammenfassung
Ziel der weltweit ersten Regelung dieser Art ist eine Harmonisierung des Rechtsrahmens bezüglich Entwicklung, Einsatz und Vertrieb von Künstlicher Intelligenz. Die Verordnung wurde am 21.05.2024 vom Rat der Europäischen Union verabschiedet und muss zukünftig noch durch Gesetze in nationales Recht umgesetzt werden. Sie bietet spezifische Lösungen für spezifische Risiken, spricht klare Verbote für unannehmbare Risiken aus und beschränkt KI-Anwendungen mit hohem Risiko.
So werden KI-Systeme, die eine klare Bedrohung für die Sicherheit, die Lebensgrundlagen oder die Rechte der Menschen darstellen, verboten. Dazu gehören zum Beispiel die willkürliche Erfassung und Auswertung von Gesichtsbildern oder das Social Scoring. KI-Systeme, die zum Beispiel eine Gefahr für kritische Infrastruktur wie Verkehr oder Verwaltung sein können, sind nicht generell verboten, sondern unterliegen strengen Verpflichtungen, dies kann unter anderem die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit oder angemessene menschliche Aufsichtsmaßnahmen sein.
Anbieter, deren Systeme ein begrenztes Risiko darstellen, wie zum Beispiel Chatbots, müssen für Transparenz sorgen, indem sie ihren Output als KI-generiert kenntlich machen. Lediglich KI-Systeme, die keine oder nur marginale Risiken, wie zum Beispiel in Videospielen oder Spam-Filtern, sind frei nutzbar.
Was können Händlerinnen und Händler also zu tun, um KI rechtssicher einzusetzen?
Hier rät Frank Holland, zunächst den eigenen Bedarf zu ermitteln, den Markt zu sondieren, die Risikostufe der gewählten Lösung einzuschätzen und dann bei dem jeweiligen Anbieter die Umsetzung der Vorgaben abzufragen. Und natürlich auch externe Hilfe in Anspruch zu nehmen, hier sind die Handelsverbände ein verlässlicher Ansprechpartner.
Was steht demnächst an beim KI-Navi Handel?
Eine Säule des Projektes ist der intensive Austausch mit der Händlerschaft in ganz NRW. Zu diesem Zweck werden hinter den Kulissen momentan Veranstaltungen in vier NRW-Städten geplant, bei denen das Team des KI-Navi Handel relevante Themen in Kurzvorträgen präsentiert, aber auch ein offenes Ohr für Fragen und Problemstellungen der Händlerinnen und Händler hat, die vor Ort in persönlicher Runde besprochen werden können. Wer diese Veranstaltungen nicht verpassen will, kann sich auf der Projekt-Homepage und auf LinkedIn auf dem Laufenden halten.
Ihr Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie gern einen Kommentar!