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Frank Rehme

Der Aktionsplan E-Commerce – Wie die Bundesregierung den Onlinehandel fair gestaltet

23. Mai 2025 / Von Frank Rehme / Lesedauer: 2 Minuten 8 Sekunden
aktionsplan

Wer schon mal ein vermeintliches Schnäppchen aus Fernost bestellt hat, weiß: Nicht alles, was im Netz glänzt, hält EU-Standards stand. Von defekten Ladegeräten über schadstoffbelastete Spielzeuge bis hin zu gefälschten Markenprodukten – die Liste nicht rechtskonformer Ware ist lang. Dass hier Handlungsbedarf besteht, war klar. Jetzt legt die Bundesregierung mit ihrem „Aktionsplan E-Commerce“ erstmals einen strukturierten Maßnahmenkatalog vor.

Warum dieser Plan jetzt kommt – und warum er wichtig ist

Der Onlinehandel, insbesondere über Plattformen mit Sitz außerhalb der EU, boomt. Was dabei oft unter den Tisch fällt: Der Rechtsrahmen wird regelmäßig unterlaufen – zum Nachteil europäischer Händler, Verbraucher und der Umwelt. Die Bundesregierung will das ändern und legt mit ihrem Aktionsplan einen Maßnahmenmix vor, der auf Fairness, Kontrolle und Nachhaltigkeit abzielt.

Stufe 1: Marktüberwachung und Zoll bekommen Zähne

Kern des Aktionsplans ist die Stärkung der Marktüberwachung und des Zolls. Mit EU-weiter Zusammenarbeit, zentralen Koordinierungsstellen und einem digitalen Kontrollnetz will man gefährliche Produkte schneller identifizieren und aus dem Verkehr ziehen. Webcrawler und ein digitaler Produktpass sollen künftig automatisiert Verstöße erkennen – ein längst überfälliger Schritt ins digitale Zeitalter der Regulierung.

Plattformen unter Druck: Der Digital Services Act als Hebel

Ein zweiter Schwerpunkt liegt auf der konsequenten Umsetzung des Digital Services Acts (DSA). Die großen Plattformen (VLOPs) wie Amazon, AliExpress & Co. sollen gezwungen werden, rechtswidrige Produkte aktiv zu identifizieren, Händler zu überprüfen und bei Verstößen hart durchzugreifen. Die Bundesregierung fordert außerdem europaweit abgestimmte Testkäufe – ein smartes Mittel, um systemischen Betrug aufzudecken.

Fairer Wettbewerb? Nur mit Haftung und Verantwortung

Ein weiterer Hebel: Plattformen sollen als fiktive Einführer haften, wenn kein greifbarer Händler existiert. Heißt: Wer Produkte nach Europa bringt – direkt oder über Umwege –, muss sich auch an EU-Recht halten. Dazu zählt die Aufhebung der 150-Euro-Zollfreigrenze, um Wettbewerbsverzerrungen zu reduzieren. Endlich.

Nachhaltigkeit: Der digitale Produktpass kommt

In der dritten Stufe geht es um Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit. Der digitale Produktpass soll nicht nur Informationen zur Produktsicherheit und CE-Konformität enthalten, sondern auch Angaben zu Umweltstandards und Recyclingfähigkeit. Für Fast Fashion und Wegwerfprodukte ein erster Schritt zur echten Kreislaufwirtschaft im E-Commerce.

Datenschutz: Der blinde Fleck der Plattformökonomie

Nicht vergessen: Auch Datenschutz ist Thema des Aktionsplans. Die Bundesregierung kritisiert, dass Plattformen oft mehr an unseren Daten als an unseren Bestellungen interessiert sind – und fordert mehr Transparenz, Einwilligungskontrolle und rechtliche Durchsetzung der DSGVO. Ob das gelingt? Die Vergangenheit stimmt vorsichtig skeptisch.

Was der Plan kann – und was noch fehlt

Der Aktionsplan ist ein überfälliger Weckruf. Er ist ambitioniert, konkret und – zumindest auf dem Papier – durchsetzbar. Was jetzt zählt, ist die Umsetzung: mit Mut zur Sanktion, europaweiter Koordination und Ressourcen für Behörden. Was noch fehlt? Ein europäischer Schulterschluss gegen digitale Marktverzerrung!

Fazit: Wer fairen Handel will, muss auch online klare Kante zeigen

Für den stationären Handel ist es ein Zeichen der Hoffnung: Der Staat erkennt endlich an, dass fairer Wettbewerb nicht an der Landesgrenze endet – und dass Onlineplattformen keine rechtsfreien Räume sein dürfen. Der Aktionsplan ist ein Anfang. Jetzt müssen Worte Taten folgen.

Hier kann der Aktionsplan heruntergeladen werden

Beitragsbild von JonathanPrestes auf Pixabay

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Kategorie: eCommerce
Schlagworte: Online-Shopping, Onlineshop
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