Aufgepasst! Das „Recht auf Reparatur“ kommt
Das Recht auf Reparatur wird im 3. Quartal 2022 verschärft…
Die Inhalte beziehen sind darauf, dass Produkte haltbarer sein müssen, reparierbar sind, eine Kennzeichnung mit Verbraucherinformationen enthält und die Garantierechte sollen erweitert werden.
Das Thema Reparatur soll über den ganzen Produktlebenszyklus hinweg Berücksichtigung finden. Angefangen von der Produktion und dem Produktdesign, den Normen, der Verbraucherinformation, bis hin zur Kennzeichnung, dass das Produkt reparaturfähig ist.
Aktueller Stand zum Thema
Zur Erreichung der Klimaziele hat die Regierung bereits 2019 die Ökodesign-Richtlinie erlassen. Diese legte zu Beginn den Fokus auf die Energieeffizienz von Produkten und auf die einheitliche Kennzeichnung vom Produktinformationen am Produkt selbst.
Durch das EU-Energielabel soll einerseits der Energieverbrauch gesenkt und anderseits eine einheitliche Kennzeichnung mit Verbraucherinformationen zur Verfügung gestellt werden.
Wie wir alle wissen und derzeit hautnah erfahren ist die Energie ein sehr wertvolles Gut für Wirtschaft und Gesellschaft, ebenfalls ist es nicht endlich! Durch die Ökodesign-Richtlinie und das EU-Energielabel wird ein hoher Beitrag zum Klimaschutz erreicht.
Des Weiteren gelten seit März 2021 zusätzliche Vorschriften, welche nicht nur die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz, sondern auch Verbraucherrechte in Bezug auf die Reparatur vorschreiben. Das bedeutet, dass für bestimmte Produkte wie bspw. Kühlschränke, Fernseher oder Waschmaschinen jetzt Ersatzteile über einen bestimmten Zeitraum bereithalten müssen und, dass die defekten Komponenten mit handelsüblichem Werkzeug zerstörungsfrei entfernt und neu eingebaut werden können.
Anstehende Änderungen
Der weltweite Elektroschrott soll sich laut The Global E-waste Monitor 2020 auf 53,6 Mio. Tonnen belaufen. Der pro Kopf Verbrauch in Deutschland liegt bei 19,4 kg pro Jahr.
Gemäß einer Umfrage der EU (Eurobarometer) würden 77 % aller EU-Bürger:innen Geräte reparieren lassen und 79 % sind sogar der Meinung, dass die Hersteller:innen dafür Sorge zu tragen haben, dass defekte Einzelteile ersetzbar sind.
Dies hat die Regierung zum Anlass genommen, eine Änderung der aktuellen Richtlinie zu vollziehen. Die Kommission wird im 3. Quartal 2022 Änderungen der Richtlinie über den Warenhandel vorzulegen, welche auch das Recht auf Reparatur verschärfen soll.
Zielsetzung der Richtlinien-Änderung
An oberster Stelle steht der Verbraucheranreiz, Produkte reparieren zu lassen, anstelle das alte wegzuwerfen und sich ein Neues kaufen.
Auch eine einheitliche Kennzeichnung und digitale Produktpässe erleichtern es dem Verbraucher seine Informationen jederzeit abrufen kann.
Verbraucherinformationen wie: Reparaturbewertungen, Ersatzteilen, Reparaturdiensten, Software-Updates oder der möglichen Lebensdauer eines Produktes sollen für alle einsehbar sein.
Bedeutung für Hersteller:innen
Die Richtlinie fordert Hersteller:innen in der gesamten EU heraus, sich mit dem Thema der Wegwerfgesellschaft zu beschäftigen. Die neue Devise lautet „Reparieren statt wegschmeißen!“. Um den Gesetzgebungen gerecht zu werden, haben Hersteller:innen einiges sicherzustellen. Anbei habe ich für Sie mehrere Beispiele zusammengefasst:
- Die Demontage defekter Teile muss möglich sein, ohne dass das Produkt beschädigt oder gar zerstört wird.
- Der Verbraucher:in hat das Recht auf Informationen zum Thema Reparatur oder Wartung.
- Die Ersatzteile müssen definitiv verfügbar sein, damit eine Reparatur überhaupt möglich ist.
- Die Lieferzeiten für Ersatzteile sind geregelt innerhalb der Richtlinie.
Handlungsempfehlungen
- Befassen Sie sich frühzeitig mit den Themen und nicht erst kurz bevor die neue Richtlinie irgendwann in Kraft tritt. Je nachdem wo Sie die Produkte produzieren oder zukaufen, denken Sie daran, dass Ihr Produzent / Lieferant sich eventuell noch nicht mit dem Thema auseinandergesetzt hat.
- Passen Sie Ihre Vertragsbedingungen Ihrer Produzenten / Lieferanten an, sodass die Produkte zum entsprechenden Stichtag auch richtlinienkonform geliefert werden.
- Nutzen Sie die neuen EU-Vorgaben und kommunizieren Sie diese an Ihre Kund:innen als ein positives Verkaufsargument.
- Erkundigen Sie sich, wo der Kunde das Produkt reparieren lassen kann, ob entsprechende Ersatzteile überhaupt in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Bedenken Sie, dass der Kunde sich final immer an Sie „den Verkäufer“ erinnern wird und negative Erfahrungen mit dem Reparaturservice vielleicht auch auf Sie projiziert werden.
- Holen Sie sich rechtzeitig Unterstützung!
Das 3. Quartal 2022 ist vorbei! Stimmt da was nicht?
Sehr geehrter Herr Gerald Pritz,
vielen Dank für Ihre wertvolle Rückinformation.
Sie haben Recht, dass die Angabe irreführend wirkt. Sie ist jedoch korrekt.
Das Parlament schreibt:
„Die Kommission kündigte an, dass sie im dritten Quartal 2022 einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über den Warenhandel vorlegen wird und dass sie einen gesonderten Rechtsakt über das Recht auf Reparatur in Erwägung zieht.“
D.h. Schritt 1. ist die Vorschlagsänderung, Schritt 2. ist die einheitliche Definition und Niederschrift und 3. Schritt ist die offizielle Bekanntgabe.
Auf der Seite des europäischen Parlaments können Sie gerne Details nachlesen: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20220401IPR26537/recht-auf-reparatur-fur-produkte-die-langlebiger-und-reparierbar-sind
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben. Weitere Fragen sehr gerne.
Ihnen einen tollen Tag.
Christine Mengelée