PPWR für Online-Händler außerhalb der EU
Gemäß dem Umweltbundesamtes entstanden im Jahr 2021 rund 19,7 Mio. Tonnen (+4,9 % ggü. VJ) an Verpackungsabfällen. Recycelt wurden davon etwa 67,8 %. Maßgeblich bestehen Verpackungen aus Kunststoff, Papier, Pappe, Karton, Eisenmetalle, Aluminium, Glas oder Holz.
Zielsetzung
Der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) Verordnungsentwurfs hat das Ziel, negative Umweltauswirkungen durch das Inverkehrbringen von Verpackungen zu reduzieren. Denn mit der Wiederverwendung oder Verwertung von Sekundärrohstoffen können natürliche Rohstoffquellen geschont werden und gleichzeitig führt das zur Reduzierung des Energieverbrauchs und geringeren Emissionen.
Betroffene Akteure
Die Verordnung gilt für alle EU-Mitgliedsstatten. Sie betrifft sowohl Erstinverkehrbringer (siehe Beitragsteil 1) von Verpackungen als auch Online-Händler von EU-ansässigen Unternehmen und Unternehmen, die Verpackungen in die EU einführen. D.h. es sind nicht nur inländische, sondern auch importierte Produkte davon betroffen.
Kennzahlen Online-Handel Deutschland
Die Online-Umsätze beliefen sich im Jahr 2023 netto auf 85,4 Mrd. Euro.
Auswirkungen auf den Online-Handel
Die neue Verordnung gilt auch für Online-Händler und stellt insbesondere für importiere Produkte eine Herausforderung dar. Denn wie in TEIL 1 informiert, soll der ganze Lebenszyklus der Verpackung berücksichtigt werden.
Dies beginnt bereits beim Design der Verpackung, sodass das Material recycelbar ist und die Verpackungsgröße minimal ist, sodass kein Material verschwendet wird und beim Transport wenig Transportfläche in Anspruch genommen wird. Das in Verpackungen befindliche Füllmaterial für Leerflächen darf maximal 50 % des Gesamtvolumens ausmachen.
Erweiterte Herstellerverantwortung
Die erweitere Herstellerverantwortung verpflichtet von der Herstellung an über den Vertrieb, bis hin zur Entsorgung der Verpackung.
Und das ist der entscheidende Punkt, insbesondere für Händler, die ihre Produkte vom Ausland in die EU bringen und keine Niederlassung in der EU haben. Denn diese Online-Händler benötigen einen für die EU bevollmächtigten Vertreter, der die Aufgaben für die erweiterte Herstellerverantwortung übernimmt.
Chancen für Deutschland
Aus meiner Sicht mehr als gerechtfertigt, da der in Deutschland entstehende Verpackungsabfall auch unter ökonomischen Gesichtspunkten ökologisch verträglich verwendet oder verwertet werden soll.
Nur auf diese Weise kommt es zu keiner Wettbewerbsverzerrung, sondern zu Chancengleichheit. Gleichzeitig macht es den Online-Handel in Deutschland attraktiver.
Quellen:
Europaparlament, Umweltbundesamt, Puhm.eu.
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