PPWR – Chance oder lästige Pflicht? Teil1: Erstinverkehrbringer
Mit dem Pariser Klimaabkommen haben sich 197 Staaten im Dezember 2015 dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu reduzieren. Welche Stellung nimmt dabei der Entwurf der Packaging and Packaging Waste Regulations (PPWR) ein?
Der europäische Green Deal wurde im Jahr 2019 verabschiedet und enthält weitreichende Strategien und Maßnahmen zur Bewältigung klima- und umweltbedingter Herausforderungen mit dem Ziel, das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung abzukoppeln und die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu sichern. Eine wesentliche Strategie des Green Deals bezieht sich auf die Kreislaufwirtschaft.
Kreislaufwirtschaft
Das Europäische Parlament definiert den Begriff Kreislaufwirtschaft als „ein Modell der Produktion und des Verbrauchs, bei dem bestehende Materialien und Produkte so lange wie möglich geteilt, geleast, wiederverwendet, repariert, aufgearbeitet und recycelt werden. Auf diese Weise wird der Lebenszyklus der Produkte verlängert.“
Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)
Inhalte: Der Entwurf der Packaging and Packaging Waste Regulations enthält Vorgaben zu:
- Verpackungen
- Verpackungsmaterialien
- Verpackungsdesign
- Mehrweg
- Abfallmanagement
Betroffene Akteure: Die Verordnung gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten. Sie betrifft sowohl Erstinverkehrbringer von Verpackungen als auch Online-Händler von EU-ansässigen Unternehmen und Unternehmen, die Verpackungen in die EU einführen. Es sind nicht nur inländische, sondern auch importierte Produkte davon betroffen.
Wesentliche Ziele: Ziel des Verordnungsentwurfs ist es, die negativen Umweltauswirkungen durch das Inverkehrbringen von Verpackungen zu reduzieren. Der Ressourcenverbrauch soll durch eine funktionierende Kreislaufwirtschaft reduziert werden und Verpackungsabfälle sind grundsätzlich zu vermeiden. Denn alle Verpackungen innerhalb der EU sollen bis zum Jahr 2030 recyclingfähig sein und ab 2035 müssen Hersteller nachweisen können, dass die Verpackungen recyclingfähig sind. Dies bedingt, dass sowohl das Design als auch das verwendete Material zu überarbeiten sind und die Möglichkeit einer digitalen Nachweispflicht der Recyclingfähigkeit zur Transparenz besteht.
Weitere Vorgehensweise: Der Entwurf der Verordnung liegt dem Europäischen Rat zur Genehmigung vor und im Herbst 2024 wird eine finale Version erwartet. Die neue Verordnung soll 18 Monate nach der Verabschiedung wirksam werden.
Was bedeutet das für Unternehmen konkret?
- Im Allgemeinen hat der Entwurf festgelegt, dass bis ins Jahr 2025 65 % und bis ins Jahr 2030 70 % aller Verpackungsabfälle recycelt werden sollen. Die Ziele für spezielle Materialien wie Papier oder Plastik etc. entnehmen Sie bitte direkt aus dem PPWR-Entwurf (siehe unten).
- Der Konsument muss anhand einer Verpackungskennzeichnung sowohl Informationen über die Recyclingfähigkeit als auch die Entsorgung erhalten. Durch die korrekte Entsorgung von Verpackungen will man die verwertbaren Abfälle erhöhen.
- Unnötige Verpackungen sollen wegfallen, Mehrwegverpackungen sind zu verwenden, bestimmte Einwegverpackungen sollen verboten werden.
- Durch die erweiterte Herstellerverantwortung besteht die Pflicht, die Verpackungen über die ganze Lebensdauer zu berücksichtigen, von der Gestaltung über die Verwendung bis hin zur Entsorgung. Die Kosten zur Sammlung, Rückgewinnung und dem Recycling sind ebenfalls vom Hersteller zu tragen.
Details entnehmen Sie bitte direkt dem Entwurf: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2024-0318_DE.pdf
Fazit:
Die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Green Deal ist vielfältig und stellt Wirtschaft, Politik und Gesellschaft vor Herausforderungen. Sie bergen aber auch viele neue Chancen für neue Geschäftsmodelle und innovative Technologien.
Die Umsetzung der angedachten PPWR ist ein wichtiger Baustein zur Schonung von Ressourcen und fordert die Akteure der Kreislaufwirtschaft heraus, neue Wege zu gehen.
Aus eigener Erfahrung empfehle ich jedem Unternehmen, sich rechtzeitig mit der PPWR auseinanderzusetzen, sodass zum Umsetzungszeitpunkt keine Fragen mehr offen sind.
Zusätzliche Quelle: PPWR – wie Sie die EU-Verpackungsverordnung meistern (deutsche-recycling.de)
Im ersten Teil des Beitrags berichten wir über Erstinverkehrbringer, im zweiten über den Online-Handel.
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