Ausgewählte wichtige rechtliche Aspekte für den Einstieg in den Online-Handel
Onlinehandel ist rechtlich eine Form des Fernabsatzes, bei dem die Kunden die angebotene Ware nicht direkt begutachten können. Um diesen Nachteil aufzuwiegen, wurden vom Gesetzgeber spezielle Regelungen für den Fernabsatz eingeführt. Dazu gibt es ein interessantes Merkblatt vom Kompetenzzentrum Handel
Ein Merkblatt beschreibt die wichtigsten Themen
Die Regel gelten nur für Geschäfte mit Verbrauchern (B2C) – also nicht beim Verkauf an gewerbliche Kunden (B2B). Sie räumen den Kunden gegenüber dem Kauf im stationären Ladengeschäft erweiterte Rechte ein und erlegen Händlern erweiterte Pflichten auf. Daraus resultieren für den Unternehmer zusätzliche Belastungen, gleichzeitig wird aber auch das Vertrauen der Verbraucher im Hinblick auf den Einkauf im Internet gestärkt.
Der Unternehmer sollte die zum Teil komplizierten Regelungen unbedingt beachten. Anderenfalls drohen Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände und damit verbundene Kostenbelastungen sowie rechtliche Nachteile gegenüber dem Verbraucher selbst, wie z. B. eine verlängerte Widerrufsfrist des Kunden. Eine rechtliche Erstberatung vor dem Einstieg in den Online-Handel ist daher dringend zu empfehlen und stellt das Fundament eines rechtssicheren Online-Vertriebs dar.
Das Merkblatt kann hier heruntergeladen werden.
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