Kommentar: Kapitulation des Staates vor dem Online-Handel!
Kennen Sie Huxleys „Schöne neue Welt“? Was dieser Klassiker mit dem Online-Handel, insbesondere aus Asien zu tun hat? Erst einmal nicht viel und dann doch eine ganze Menge. In Huxleys Buch wird die unter anderem die Konditionierung auf Befriedigung durch Konsum unter gleichzeitigem Verzicht zum kritischen Denken und Hinterfragen des eigenen Handelns thematisiert. Ich verkürze das jetzt bewusst.
Gelten beim Online-Handel andere Regeln?
Konsum ohne kritisches Hinterfragen des eigenen Handels kann man gerade im Umgang mit dem Online-Handel – insbesondere aus Asien – feststellen und der Staat schaut einfach nur zu!
Der Zoll ist nicht in der Lage, auch nur annähernd Sendungen aus Drittstaaten zu kontrollieren. Die Fake-Industrie freut sich. Die Marktüberwachung meidet den Online-Handel wie der Teufel das Weihwasser und zieht lieber weiter die Proben nur im stationären Handel. Die Umweltministerin proklamiert Plastikfreiheit, aber der Online-Handel füllt seine Pakete weiterhin fleißig damit. Und Lizenzentgelte, um die anschließende Entsorgung zu bezahlen, werden auch nicht abgeführt.
Apropos Geld. Bisher war es ein leichtes, dass der Online-Handel die Mehrwertsteuer nicht an den Fiskus abführt. Nunmehr besteht die Pflicht eine Mehrwertsteueridentifikationsnummer zu haben, wenn man als Händler aus einem Drittstaat in die EU seine Produkte verkaufen will. Aber auch hier wiehert der Amtsschimmel, da dies alles per Papier erledigt werden muss, Wer glaubt, dass sich die Fake-Industrie mit ihren rasch wechselnden Identitäten stoppen lässt, der möge bitte auch weiterhin an den Weihnachtsmann glauben.
In den deutschen App-Stores von Google und Apple werden die Apps von „Wish & Co.“ zum Download angeboten, über die man dann fleißig viel Ramsch kaufen kann, der bei uns nicht verkehrsfähig ist. Es stört niemanden, wenn zum Beispiel die Textilkennzeichnung nicht korrekt ist. Auf Instagram schaltet die Fake-Industrie ihre Anzeigen, verkauft und sendet es dann per Paket nach Europa. Wenn der Zoll dann doch mal solch eine Sendung herauszieht, dann ist der Käufer der Dumme, denn das Geld ist bezahlt und die Ware ist futsch.
Die Politik darf auch handeln
Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die Legislaturperiode bis 2021 steht der Satz: „Wir werden den Zoll in allen Aufgabenbereichen, auch bei der Abfertigung internationaler Handelsströme, insbesondere durch Personalmaßnahmen (Stellen, Besoldung) stärken.“
Es ist der Brexit, der hier Bewegung in die Umsetzung dieses Vorhabens gebracht hat und nicht der Online-Handel, der laut Schätzung der OECD alleine 500 Milliarden Dollar weltweit mit dem Verkauf von Fälschungen verdient. Werbung und Verkauf finden über die sozialen Medien statt. Mit einem Satz: Der Staat hat vor dem Online-Handel aus Drittstaaten kapituliert! Es wird de facto darauf verzichtet, die gültigen Gesetze (Steuer, Umwelt, Markenrecht, Verbraucherschutz etc.) durchzusetzen.
Das Bundesland Bayern hat für die Sitzung des Bundesrates am 20. September einen Antrag eingebracht, der die Plattformen in eine stärkere Haftung nehmen soll. Bayern will alle in der EU tätigen Plattformbetreiber in die Haftung nehmen, um dem Verkauf von nicht verkehrsfähigen Waren durch nicht EU-Händler einen Riegel vorzuschieben. Dies wird nicht gelingen, da die Nicht-EU-Händler bereits über Nicht-EU-Plattformen wie zum Beispiel „WISH“ in die EU verkaufen. Mit der von Bayern vorgeschlagenen Regelung schafft man nur einen weiteren Wettbewerbsnachteil für in der EU ansässige Händler, ohne die eigentlichen Verursacher, die nicht EU-Händler, in die Pflicht zu nehmen bzw. damit zu konfrontieren, dass der Zoll ihre Waren bei der Einfuhr konfisziert.
Die digitale Verwaltung kann einiges lösen
Es wird immer davon geredet, die Verwaltung zu digitalisieren und in das digitale Zeitalter zu überführen. Wie wäre es, wenn die Finanzverwaltung eine Online-Registrierung bei der Mehrwertsteueridentifikationsnummer schafft. Eine zentrale Datenbank, auf die alle Behörden und Plattformen zugreifen können, um zu ermitteln, ob ein Händler oder Absender eines Pakets eine gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer hat, wenn er Waren in die EU verkauft. Statt Papier jetzt „Bits & Bytes“. Dies wäre doch ein Anfang.
Man könnte dann die Pflicht einführen, dass jede Warensendung außen auf dem Paket diese Umsatzsteueridentifikationsnummer trägt. Maschinenlesbar, damit der Zoll die Pakete automatisch kontrolliert und die Pakete mit ungültiger Nummer oder wo der Inhaber Steuerschulden hat, automatisch aussortiert. Die Marktüberwachung könnte sich an das System andocken und bei auffälligen Firmen Proben ziehen. Entgelte für die Entsorgung von Transportverpackungen könnte man ebenfalls so leichter eintreiben oder die Sendungen aus dem Verkehr ziehen.
Es müssen digitale Instrumente geschaffen werden, den Import von Waren aus Drittländern besser und stärker zu kontrollieren. Und gerne darf es auch ein bisschen länger dauern. Längere Paketlaufzeiten für Importe aus den Nicht-EU-Staaten lassen die Attraktivität auch sinken, bei solchen Anbietern zu kaufen.
Gleiche Chancen für alle
Sicherlich sagen Sie jetzt: „Typisch Verband. Der will doch nur den stationären Handel schützen!“ Da kann ich nur antworten, dass der stationäre Handel längst auch Online- und Plattformhändler ist und sich, weil in Deutschland und der EU ansässig, selbstverständlich an die Gesetze halten muss.
Nein, hier geht es ganz grundsätzlich um die Frage, ob unsere Gesetze und Verordnungen auch bei Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten durchgesetzt werden oder der Staat keine Antwort auf dieses kriminelle Geschäftsmodell hat. Der Staat verlangt Steuern und Abgaben von den einheimischen Unternehmen. Dafür hat er die Pflicht, im Gegenzug diese Unternehmen vor wettbewerbswidrigem und kriminellem Verhalten zu schützen!
Wir sind wieder bei Huxley: „Nur, weil es technisch möglich ist, heißt es noch lange nicht, dass es richtig ist!“ Soll heißen, nur weil es möglich ist, bei Fake-Shops online einzukaufen, ist es noch lange nicht richtig und muss in Zukunft verhindert werden!
Unser Autor: Stephan Tromp
Stephan Tromp ist stellv. Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland und Mitinitiator des Kompetenzzentrums Handel.
Dieser Beitrag erschien bereits am 5.9.2019 auf der Seite des HDE
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