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Christine Mengelée

Sie kommt, die EU-Verordnung „Entwaldungsfreie Lieferketten“

22. Januar 2024 / Von Christine Mengelée / Lesedauer: 2 Minuten 39 Sekunden

Wie bitte? Entwaldungsfreie Lieferketten? Was ist das denn schon wieder und warum wurde die EU-Verordnung beschlossen?

Landwirtschaft

Unser Ökosystem wird durch die Produktion von Lebensmitteln belastet. Das globale Ernährungssystem ist für nachfolgende Fakten verantwortlich:

  • 70% des Frischwasserverbrauchs,
  • etwa 60% des Artenverlustes,
  • mehr als 30% des Flächenverbrauchs und
  • fast 25% aller Treibhausgasemissionen.

Alleine in Deutschland sind rund 30% aller Umweltauswirkungen auf die Produktion und den Konsum von Lebensmitteln zurückzuführen. Die deutsche Landwirtschaft verursachte im Jahr 2022 rund 55,5 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente, was 7,4 % der gesamten Treibhausgasemissionen ausmacht.

Diese Daten zeigen, dass eine Verordnung zur Vermeidung und Reduzierung entwaldungsfreier Lieferketten im Rahmen der Transformation zielführend ist. Dementsprechend finden Sie nachfolgend die wichtigsten Inhalte der Verordnung in Kurzform.

Verordnung und Geltungsbereich

Die Verordnung (EU) 2023/1115 des europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 hat das Ziel, dass ausgewählte Waren, die in der EU in Verkehr gebracht werden, nicht zur Entwaldung und Waldschädigung in der EU beitragen. Unternehmen haben daher sicherzustellen, dass Rohstoffe und Erzeugnisse, die in die EU gelangen oder aus der EU ausgeführt werden, weder mit einer Entwaldung noch mit einer Waldbeschädigung in Verbindung stehen.

Als Rohstoffe sind in der EU-Verordnung Palmöl, Rindfleisch, Soja, Kaffee, Kakao, Holz und Kautschuk genannt, da diese durch die Ausweitung der Landwirtschaft als Hauptursache für die Entwaldung identifiziert wurden.

Mit dem Geltungsbeginn der neuen EU-Verordnung am 30. Dezember 2024 wird die EU-Holzhandelsverordnung aufgehoben.

Kleinst- und Kleinunternehmen sind erst ab 30. Juni 2025 verpflichtet, die EU-Verordnung zu erfüllen.

Zielsetzung

Ziel der EU-Verordnung ist es, weltweit die Entwaldung und Waldschädigung zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Mit Eintritt dürfen nur Rohstoffe und daraus hergestellte Erzeugnisse in Verkehr gebracht werden, wenn

  • diese entwaldungsfrei sind UND
  • gemäß den Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes hergestellt wurden UND
  • eine Sorgfaltserklärung vorliegt.

 

Wie Unternehmen der Sorgfaltspflicht nachkommen

Um ihre Sorgfaltspflicht nachzuweisen, sollen Unternehmen notwendige Informationen der Rohstoffe und Erzeugnisse sammeln, wie bspw. genaue geografische Angaben über die landwirtschaftliche Nutzfläche, aus der die Rohstoffe stammen. Diese Daten sind für mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

Darüber hinaus hat das Unternehmen potenzielle Risiken, die auf eine Entwaldung oder Waldschädigung innerhalb ihrer Lieferkette hinweisen, zu identifizieren. Dabei stehen u.a. Umwelt- und Menschenrechtsaspekte genauso im Mittelpunkt wie die Bewertung der Herkunftsländer.

Ebenso haben Unternehmen diese Informationen durch die Integration in die Berichterstattung transparent offenzulegen, um die Sorgfaltspflicht innerhalb der Wertschöpfungskette nachweisen zu können.

Weshalb sind Wälder noch wichtig?

Wälder haben viele wichtige Funktionen wie u.a.:

  • Nadeln und Blätter der Bäume filtern das klimaschädliche Kohlendioxid aus der Luft und spalten es in Sauerstoff und Kohlenstoff auf, wobei sie den Sauerstoff wieder an die Luft abgeben
  • Pflanzen und Tieren finden im Wald einen Lebensraum
  • Bäume liefern Holz als wertvollen Rohstoff
  • allein ein Baum absorbiert im Jahr ca. 5 kg Feinstaub und reinigt unsere Luft
  • Wälder halten unser Grundwasser sauber, indem sie es im Boden filtern
  • sie schützen uns vor Hochwasser, weil der Boden das Wasser wie ein Schwamm aufnimmt und es langsam fließen lässt
  • sie schützen uns auch vor Erosion, indem das Geflecht der Wurzeln in der Erde dafür sorgt, dass es keinen Erdrutsch gibt
  • reflektierendes Sonnenlicht wird abgefangen, Bäume spenden Schatten und kühlen die Umgebung ab
  • der Wald stimuliert durch die grünen Flächen, das Rascheln der Bäume oder das Vogelgezwitscher unser Nervensystem und dient als Erholungsort
  • sein dichtes Dickicht sorgt dafür, dass Schall und Lärm absorbiert werden

Fazit

Wir sehen also, dass Wälder eine Vielzahl wichtiger Funktionen für unser ganzes Ökosystem erfüllen, deshalb muss er geschützt werden. Diese EU-Verordnung bietet eine weitere Maßnahme, um dem Klimawandel und dem Rückgang der Artenvielfalt entgegenzuwirken. Als Nachhaltigkeitstreiberin begrüße ich selbstverständlich jegliche Maßnahmen im „Kampf“ gegen den Klimawandel. Allerdings bin ich mir auch bewusst, dass die Fülle an Regulierungen insbesondere für KMUs auch mit Herausforderungen verbunden sind.

 

Quelle: ifo; eur-lex.europa.eu; Umweltbundesamt

 

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Kategorie: Nachhaltigkeit
Schlagworte: Nachhaltigkeit
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