Achtung – Nachhaltigkeitsberichterstattung ab 2024!
Seit dem 21. Juni 2022 gibt es eine neue Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) ist verpflichtend. Die Berichtspflicht greift ab dem 01.01.2024 für die Berichtsperiode 2023.
Betroffene Unternehmen ab 2024
- kapitalmarktorientierte Unternehmen und
- großen Unternehmen, die zwei der drei folgenden Größenkriterien erfüllen: Bilanzsumme mind. 20 Mio. Euro; Nettoumsatzerlöse mind. 40 Mio. Euro; mind. 250 Beschäftigte
- kleine und mittlere Unternehmen ab 10 Mitarbeiter:innen (sofern eine Kapitalmarktorientierung vorliegt)
Demzufolge wird sich die Anzahl berichtspflichtiger Unternehmen um ein Vielfaches auf rund 15.000 erhöhen.
Betroffene Unternehmen ab 2026
Ab dem 01.01.2026 gelten die Regelungen auch für börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU); für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute; für firmeneigene Versicherungsunternehmen.
Allerdings können KMU eine Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen und bis 2028 von der Anwendung der Richtlinie ausgenommen werden.
Inhaltliche Anforderungen
Ziel ist die Verbesserung von Informationen zu:
Umweltfaktoren wie:
- Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel
- Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
- Biodiversität
- usw.
- Arbeitsbedingungen
- Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit
- Menschenrechte
- usw.
Governance-Faktoren wie:
- Unternehmenskultur und -ethik
- Rolle von Aufsichtsorganen etc. im Bezug auf die Nachhaltigkeit und deren Zusammensetzung
- politisches Engagement
- Risiko- und Kontrollmanagement
- usw.
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