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Frank Rehme

ZDE Podcast 238: BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) erklärt von Dr. Rainer Eckert

17. März 2026 / Von Frank Rehme / Lesedauer: 13 Minuten 32 Sekunden
ZDE Podcast

In dieser Folge spricht Frank Rehme mit Dr. Rainer Eckert, langjährigem Retail-Ingenieur und Normungs-Experten, über das seit 28. Juni 2025 geltende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – und darüber, was das ganz konkret für Händler bedeutet.

Folge direkt anhören

ZUKUNFT DES EINKAUFENS PODCAST · ZDE 238: Barrierefreiheit im Handel mit Rainer Eckert

Die Shownotes

Worum geht’s in dieser Episode?

Wir sprechen unter anderem darüber:

  • was das BFSG eigentlich regelt – und was nicht
  • warum es dabei nicht um Rampen & Parkplätze geht, sondern um digitale und technische Systeme
  • welche Behinderungsformen das Gesetz berücksichtigt (viel mehr als „nur“ Rollstuhl)
  • warum rund 20 % der Bevölkerung in irgendeiner Form eingeschränkt sind – meist unsichtbar
  • welche Rolle Self-Checkouts, Infoterminals, Automaten & Online-Angebote spielen
  • wie Händler ihre Shopper-Journey mit „anderen Augen“ betrachten sollten
  • warum Normen wie die EN 301 549 zum praktischen Leitfaden für Barrierefreiheit werden und wieso es sich unabhängig vom Gesetz wirtschaftlich lohnt, Barrieren abzubauen

Über unseren Gast – Dr. Rainer Eckert

Dr. Rainer Eckert ist Ingenieur mit über 45 Jahren Berufserfahrung, davon fast 30 Jahre im Retail-Umfeld. Er hat u. a. an der Entwicklung von Einkaufswagen, Kassentischen, SCOs und digitalen Systemen im Handel mitgearbeitet und ist heute als Retail Engineer selbstständig beratend tätig.

Er wirkt in europäischen Normungsgremien mit und hilft Händlern und Herstellern, ergonomische, sichere und barrierearme Lösungen zu entwickeln – immer mit Blick auf Praxis, Technik und Kundenerlebnis.

⸻

Links zur Folge

LinkedIn Profil von Dr. Rainer Eckert

Die Folge zum Nachlesen

Frank Rehme:

Zukunft des Einkaufens – der Podcast für Innovation im Handel.

Ja, und jetzt haben wir schon wieder eine neue Folge unseres Retail Innovation Radios. Heute zu einem Thema, das für jeden in unserer Gesellschaft wichtig ist – oder im Laufe des Lebens wichtig werden kann.

Es geht um Folgendes: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist bei uns in Deutschland seit dem 28. Juni 2025 in Kraft.

Und da fiel mir sofort etwas ein, was ich damit zuerst verbunden habe: Barrierefreiheit hat ja ganz viel damit zu tun, Menschen mit Behinderungen Teilhabe zu ermöglichen. Und bei „behindert“ denken viele zuerst an alte, gebrechliche Menschen oder Menschen im Rollstuhl.

Wenn man aber etwas genauer nachdenkt, merkt man: Das kann jede und jeden von uns treffen.

Ich selbst war auch schon „behindert“ – und zwar ziemlich heftig. Das ist rund 20 Jahre her, da habe ich mir den Fuß ganz böse gebrochen und konnte sechs Wochen lang nur auf Krücken laufen.

Und da habe ich gemerkt, wie unfreundlich diese Welt eigentlich für meine „Behinderung“ war.

Behindertsein hat also nichts mit „alt sein“ zu tun, sondern kann einen an jeder Ecke treffen.

Wir müssen sehr viel tun, um genau diesen Menschen die Teilhabe zu ermöglichen – und unsere Läden, unsere Ausstattung, unsere Prozesse so zu gestalten, dass auch sie einfach einkaufen und teilhaben können.

Wenn man an Barrierefreiheit denkt, fällt einem oft zuerst der Online-Bereich ein: barrierefreie Webseiten, leichte Sprache, Vorgaben für öffentliche Verwaltungen – da ist schon einiges passiert.

Aber im stationären Bereich – in unseren Läden – ist definitiv noch Luft nach oben.

Und da habe ich mir gedacht: Wenn das jetzt Gesetz ist und unsere Hörerinnen und Hörer aus dem Handel konkrete Tipps haben wollen – Was muss ich tun, um diesem Gesetz zu entsprechen? –, dann hole ich mir lieber einen absoluten Experten dazu, statt mich selbst mühsam einzuarbeiten.

Deshalb habe ich am anderen Ende der Leitung heute Dr. Rainer Eckert.

Hallo Rainer, grüß dich!

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Dr. Rainer Eckert:

Hallo Frank, wie geht es dir?

⸻

Frank Rehme:

Gut, gut.

Für unsere Hörerinnen und Hörer: Stell dich doch bitte kurz vor.

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Dr. Rainer Eckert:

Oh, das könnte eine längere Geschichte werden – wie lange darf der Podcast dauern?

⸻

Frank Rehme:

Das ist heute ein wichtiges Thema – nimm dir ruhig den Raum.

⸻

Dr. Rainer Eckert:

Dann mache ich trotzdem die Kurzfassung.

Ich bin durch und durch Ingenieur, seit über 45 Jahren. Die letzten 28 Jahre davon war ich im Retail unterwegs.

Ich war an verschiedenen Stellen für die Erstellung und Entwicklung von Self-Checkouts (SCOs), Kassentischen, Regalen, Einkaufswagen, Eingangsanlagen, Exit-Gates, Überwachungssystemen, Kassenleitsystemen – kurz: für all das zuständig, was in einem modernen Supermarkt an Technik installiert wird.

Ich habe fast alles einmal gemacht – außer Gabelstapler, Rolltreppen und Kühlmöbel habe ich so ziemlich jedes Produkt für wichtige Kunden hier in Deutschland, aber auch in Europa, mitgestaltet.

Retail habe ich also ein Stück weit im Blut – „ein bisschen“ ist vermutlich untertrieben. Es macht mir einfach großen Spaß.

Seit März dieses Jahres bin ich offiziell im Ruhestand, habe aber sehr schnell gemerkt: So geht das nicht. Ich habe noch so viel im Kopf, ich will noch so viel gestalten und bewegen, dass ich mich kurzerhand als selbstständiger Berater für den Bereich Retail aufgestellt habe.

Ich nenne mich Retail Engineer, denn „selbstständiger Berater für den Einzelhandel“ klingt etwas sperrig.

Letztlich geht es darum, in dieser ständig komplexer werdenden Retail-Welt die Schnittstellen zusammenzubringen:

•Ergonomie,

•Holz, Metall, Kunststoff,

•LED-Beleuchtung,

•Datenschutzkonformität,

•Barrierefreiheit (BFSG),

•Arbeitssicherheit,

•Usability –

und all die Themen, die zu beachten sind, wenn man heute im Handel ein Produkt wie einen SCO, einen Bezahlterminal oder ein anderes technisches System entwickelt und in den Laden stellt.

Das ist inzwischen so vielschichtig, dass es vielen Händlern schwerfällt, die Projektleitung dafür selbst zu übernehmen. Da ist es wichtig zu wissen, was am Rand alles noch dazukommt – und das sind oft Gewerke, die von ganz unterschiedlichen Firmen kommen.

Mitten in diesem Schmelztiegel bewege ich mich seit über 28 Jahren – und seit April nun selbstständig. Es macht sehr viel Spaß, und das Wichtigste dabei sind für mich gute Dialoge und das gemeinsame Suchen nach Lösungen.

Innovationen bewegen – das ist mein Ding, und das wird es auch in den nächsten Jahren bleiben. Da bin ich mir sehr sicher.

⸻

Frank Rehme:

Ich verrate den Hörerinnen und Hörern mal noch: Wir haben ja auch eine gemeinsame Vergangenheit.

Wir kennen uns jetzt schon ungefähr 20 Jahre – damals warst du noch bei Wanzl. Da haben wir zusammen einen Einkaufswagen entwickelt, den wir intern unseren „Audi A4 Cabrio“ genannt haben – so teuer war der damals.

Wir hatten im Metro Future Store das Thema Mobile Commerce umgesetzt – und ich rede hier von 2008.

Da haben wir gesagt: Wenn ich an der Kasse nicht mehr auspacken muss, dann bräuchte ich einen Einkaufswagen, in den ich direkt einkaufe, und die Behältnisse, in die ich packe, nehme ich einfach mit nach Hause.

Dafür haben wir diesen Wagen entwickelt. Der steht übrigens immer noch im EECC in Neuss – da kann man ihn heute noch bewundern.

⸻

Dr. Rainer Eckert:

Ja, ich glaube, das mit dem Audi A4 Cabrio kommt nicht ganz hin – es waren mindestens zwei.

⸻

Frank Rehme:

(lacht) Okay, alles klar.

Aber es war eine tolle Zeit. Wir haben da an vielen Ecken gearbeitet, du warst auch einer der RFID-Pioniere, muss man sagen.

Wanzl – für die, die es nicht einordnen können – ist der große Hersteller, der ursprünglich aus dem Einkaufswagen-Bereich kommt. Auf vielen Wagen im Handel steht „Wanzl“.

Später kam noch Ladenbau dazu, neue Technologien, RFID – das war damals im Future Store ja ein großes Thema. So sind wir eigentlich zusammengekommen.

Rainer, wenn ich jetzt dieses neue Gesetz sehe – das BFSG – und an die Händler denke, die da draußen unterwegs sind, dann vermute ich, dass viele noch gar nicht wissen, dass das für sie relevant ist.

Was bedeutet das denn konkret für mich als Händler?

Bleiben wir mal beim Mittelstand: Wir haben gut eine Viertelmillion inhabergeführte, mittelständische Läden in Deutschland. Was heißt das jetzt für die?

⸻

Dr. Rainer Eckert:

Ich denke, das Wichtigste ist zunächst einmal eine kurze Zusammenfassung der Grundlinien.

Barrierefreiheit im Sinne dieses Gesetzes – also des BFSG – betrifft nur und ausschließlich Dinge, die in irgendeiner Form mit computerisierten Angeboten und Dienstleistungen zu tun haben:

•im Online-Bereich oder

•in Geräten, die im stationären Einzelhandel stehen.

Es geht nicht darum, dass jetzt überall neue Rampen gebaut werden müssen, um ins Gebäude zu kommen. Das Thema ist an vielen Stellen bereits geregelt und Standard:

•Parkplätze für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen,

•angemessene Zugänge,

•Aufzüge usw.

Darum geht es im BFSG nicht.

Dieses Gesetz bezieht sich auf eine andere Ebene: Immer mehr Dienstleistungen und Prozesse im stationären wie im Online-Bereich laufen über

•Apps,

•Menüs,

•Online-Portale,

•computerisierte Geräte mit Touchscreen.

Beispiele:

•Bezahlvorgänge,

•Auswahl von Produkten,

•Fahrkartenautomaten,

•Bankautomaten,

•interaktive Infosysteme im Handel, in Bahnhöfen, im öffentlichen Raum.

Genau diese Geräte und Dienstleistungen – insbesondere, wenn sie über digitale Oberflächen gesteuert werden – sind im Fokus des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes.

Hier werden klare Regelungen aufgestellt, wie solche Geräte und wie Online-Angebote gestaltet sein müssen – und welche Behinderungen zu berücksichtigen sind.

Du hast vorhin gesagt, eine Behinderung kann einen jederzeit treffen – gebrochener Fuß, Skiunfall, vorübergehende Gehbehinderung.

Das sind die naheliegenden Beispiele.

Es geht aber im Gesetz viel weiter.

In der EU-Direktive, auf der das BFSG basiert, werden insgesamt zehn Behinderungsformen betrachtet.

Ich dekliniere die einmal kurz durch, damit die Dimension klarer wird:

1.Menschen ohne Sehvermögen (blind)

2.Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen

3.Menschen mit Farbsehstörungen (z. B. Rot-Grün-Schwäche)

4.Menschen ohne Hörvermögen (taub)

5.Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen

6.Menschen ohne oder mit eingeschränkter Sprachfähigkeit

7.Menschen mit eingeschränkter Körperkraft oder Feinmotorik, z. B. durch MS, Parkinson, Arthritis

8.Menschen mit eingeschränkter Reichweite oder Mobilität (z. B. Rollstuhlnutzer:innen)

9.Menschen mit Sensibilität gegenüber grellen Lichtblitzen (Gefahr von Epilepsien)

10.Menschen mit Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten, der Auffassungsgabe, des Lernvermögens oder der Sprache

Wenn wir uns jetzt vorstellen, eine Person mit einer dieser Einschränkungen bewegt sich durch ein Einzelhandelsgeschäft und möchte souverän einkaufen, ohne ständig Hilfe zu brauchen – dann reden wir über einen viel größeren Auftrag als nur „Rollstuhl und Rampe“.

Ein wichtiger Punkt:

Rund 80 Prozent dieser Behinderungen sind von außen nicht sichtbar.

Jemand mit Rot-Grün-Schwäche, jemand mit kognitiven Einschränkungen, jemand mit einer neurologischen Erkrankung – die tragen kein Schild vor sich her: „Ich bin eingeschränkt in XYZ“.

Diese Menschen sprechen oft nicht gern darüber – verständlich. Es ist ein persönliches Thema, das man nicht jedem Kunden im Laden mitteilen möchte.

Wir, die keine Einschränkungen haben, sehen das in der Regel nicht – und können uns nur schwer vorstellen, wie sich der Alltag mit diesen Einschränkungen anfühlt.

Wenn wir es schaffen, uns der vollen Bandbreite dieser Behinderungsformen bewusst zu werden, haben wir schon den ersten Schritt getan.

Und wir müssen uns klar machen:

Laut Eurostat-Studien – die kann man öffentlich einsehen – sind etwa 20 Prozent der Menschen in Europa im Alter zwischen 16 und 65 Jahren in irgendeiner Form eingeschränkt – in genau diesen Kategorien.

Das heißt: Jede vierte Person ist in irgendeiner Weise beeinträchtigt.

„Behindert“ klingt hart, aber es geht eben um eine Einschränkung der Möglichkeiten, am täglichen Leben selbstbestimmt teilzunehmen. Das ist Fakt.

Und daran kommen wir nicht vorbei.

⸻

Frank Rehme:

Die Einschränkungen „freiwillig“ wird vermutlich niemand haben – aber der Punkt ist:

Wenn ich als Händler überlege: Wie gehe ich damit um?, dann bleibt mir doch eigentlich nur ein Weg:

Ich müsste die komplette Shopper-Journey meiner Kund:innen einmal unter dem Blickwinkel „Barrieren“ durchgehen:

•Wie finden sie mich online?

•Wie funktioniert meine Website?

•Wie kommen sie in den Laden?

•Wie bewegen sie sich im Store?

•Wie kassiere ich sie ab – klassisch oder per SCO?

Und eigentlich müsste ich diese Reise mit den Augen eines eingeschränkten Menschen betrachten.

Aber sind wir als nicht-eingeschränkte Menschen dafür nicht oft viel zu betriebsblind?

⸻

Dr. Rainer Eckert:

Ja, das ist einer der wichtigsten Punkte.

Ich mache seit vielen Jahren das Thema Ergonomie zu meinem Schwerpunkt. Ich habe acht Jahre an einem Fraunhofer-Institut in Stuttgart zum Thema Ergonomie gearbeitet – als Berater, Produktentwickler, Trainer.

Da gab es einen Merksatz, den ich nie vergessen habe:

„Man muss die Betroffenen zu Beteiligten machen.“

Streng genommen heißt das:

Wenn du als Händler – angefangen bei der Website bis hin zum Laden und allen dort angebotenen Services – wirklich barrierearm gestalten willst, bräuchtest du für die Entwicklung eigentlich:

•jemanden, der blind ist,

•jemanden, der schlecht hört,

•jemanden mit eingeschränkter Motorik,

•jemanden mit kognitiven Einschränkungen,

und so weiter – also echte Betroffene, die mit dir gemeinsam durch deine komplette Customer Journey gehen.

Das ist in der Realität natürlich kaum machbar, aber so zu denken ist schon ein wichtiger Schritt.

Wenn wir es konkret machen:

Du hast ein kleines Geschäft mit einer Homepage.

Jetzt stell dir vor:

•Jemand im Rollstuhl ruft deine Seite auf.

•Jemand mit Sehbehinderung nutzt einen Screenreader.

•Jemand mit eingeschränkter Motorik bedient nur mit einer Hand oder mit Hilfsmitteln die Maus.

Oder du setzt dir mal eine stark getönte Sonnenbrille auf, drehst die Beleuchtung runter und probierst deinen Laden so zu erleben.

Noch besser:

Du nimmst dir bewusst Menschen aus deinem Umfeld, die irgendeine Form von Einschränkung haben, und gehst einen Nachmittag gemeinsam mit ihnen durch dein Geschäft.

Allein dieses Ausprobieren verändert massiv die Perspektive.

Das Grundproblem ist:

Die meisten Produkte und Systeme werden von Menschen entwickelt, die zum Zeitpunkt der Entwicklung keine Einschränkung haben.

Sie gehen also völlig unbedarft an die Aufgabe – und denken nicht daran, was für 20 Prozent der Bevölkerung Probleme machen könnte.

Dabei gilt:

Mit 25 denkst du keine Sekunde über Behinderung nach.

Mit 70 hast du sehr wahrscheinlich mindestens eine der genannten Einschränkungen – etwa:

•reduziertes Hörvermögen,

•schlechteres Sehen,

•eingeschränkte Kraft,

•langsamere Auffassungsgabe.

Mehr als 55 Prozent aller Einschränkungen treten erst im dritten Lebensdrittel auf – also ab etwa 55/60 Jahren.

⸻

Frank Rehme:

Wenn ich mal meine eigene Einkaufserfahrung reflektiere:

Ich glaube, die meisten Self-Checkouts sind für Rollstuhlfahrer nicht geeignet, oder?

⸻

Dr. Rainer Eckert:

Ja, das kann man so sagen. Die meisten SCOs sind für Rollstuhlnutzer:innen nicht wirklich geeignet.

Aber das gilt auch für viele andere digital gesteuerte Geräte im Laden.

Es gibt ein paar positive Beispiele:

Geräte, bei denen bestimmte Bedienelemente so angebracht sind, dass man sie sitzend gut erreichen kann.

Oder Lösungen, bei denen man auf zwei Ebenen Kartenleser oder Bedienelemente anbietet – eine in „normaler“ Höhe und eine tiefer für Menschen im Rollstuhl.

Aber wir haben ja noch weitere Herausforderungen:

•Menügestaltung,

•Sprache,

•Symbolik,

•Rückmeldungen des Systems.

Ich selbst stelle mich gern mal an die „normale Kasse“ und schaue hinüber in die SCO-Zone. Und dann beobachte ich, wie gut – oder schlecht – Menschen mit den Menüführungen zurechtkommen.

Schon für Menschen ohne Einschränkung ist es oft nicht leicht:

•unlogische Menüfolgen,

•verwirrende Meldungen,

•missverständliche Hinweise,

•sprachliche Hürden.

Wenn das schon für Menschen ohne Behinderung schwierig ist – wie soll es dann erst für Menschen mit Einschränkungen sein?

Der Ansatz sollte deshalb sein:

Was macht schon dem „durchschnittlichen“ Kunden Probleme?

Und wie wirkt sich das bei eingeschränkten Personen zusätzlich aus?

⸻

Frank Rehme:

Heißt also: Eigentlich müssten wir versuchen, mit den Augen einer Person mit Behinderung auf unsere Systeme zu schauen.

Das betrifft nicht die klassische Kasse, sondern genau die ganzen neuen, oftmals personallosen Einrichtungen:

•SCOs,

•Fahrkartenautomaten,

•Bankautomaten,

•Infoterminals.

Jetzt habe ich aber im Vorgespräch mit dir gehört, dass SCOs aktuell sogar ausgenommen sind – stimmt das?

⸻

Dr. Rainer Eckert:

Ja, es ist tatsächlich so:

Aktuell sind Self-Checkouts vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) formal ausgenommen worden.

Aber: Das ist kein Freibrief.

Wir haben in Deutschland die Gewaltenteilung:

•Die Legislative erlässt Gesetze (hier z. B. das BMAS mit dem BFSG),

•die Exekutive setzt um und kontrolliert,

•die Judikative (Gerichte) entscheidet im Streitfall.

Das heißt: Nur weil SCOs jetzt nicht explizit im Gesetz stehen, ist nicht ausgeschlossen, dass künftig Gerichtsurteile entstehen, die sagen:

„Auch SCOs müssen barrierefrei gestaltet werden.“

Es kann jederzeit eine Klage geben – und wenn ein Gericht entscheidet, dass eine bestimmte Ausprägung von SCOs Menschen mit Behinderung unzulässig ausschließt, kann das weitreichende Folgen haben.

Noch wichtiger ist aber ein anderer Punkt, den du selbst vorhin gesagt hast – noch bevor das Mikro an war:

Am Ende interessiert den Händler doch vor allem, ob er seine Kund:innen zufriedenstellt.

Und ich sage: Genau das ist der entscheidende Punkt.

Es ist zweitrangig, ob irgendwo kleingedruckt steht, ob ein Gerät „muss“ oder „soll“ barrierefrei sein.

Entscheidend ist:

Welche Zielgruppen schließe ich heute unbewusst aus?

Wenn ich 20 Prozent der Bevölkerung unnötig ausschließe, dann verschenke ich Marktpotenzial.

Und das ist der eigentliche Hebel:

Nicht nur „Gesetz erfüllen“, sondern Kundschaft gewinnen und halten.

⸻

Frank Rehme:

Genau. Für die Hörerinnen und Hörer: Wir hatten im Vorgespräch auch darüber geredet, ob der Handel jetzt zu irgendetwas gezwungen wird.

Meine Haltung ist:

Den Handel muss man zu fast nichts zwingen.

Der Handel ist traditionell extrem nah an den Bedürfnissen seiner Kund:innen. Wenn die Kundschaft bargeldloses Bezahlen möchte, dann kommt das. Wenn sie kontaktlos zahlen möchte, kommt das.

Wir haben es beim Thema Payment sehr deutlich gesehen:

Kundenwünsche setzen sich durch – früher oder später.

Der Handel wäre ja schlecht beraten, wenn er die Wünsche der Kunden ignoriert.

Rainer, du bist ja aber nicht nur als Praktiker unterwegs, sondern auch im Bereich Normung.

⸻

Dr. Rainer Eckert:

Das ist richtig.

Ich habe die Ehre, in zwei Normenausschüssen aktiv mitzuarbeiten – auf deutscher bzw. europäischer Ebene.

1. Der erste Ausschuss beschäftigt sich mit der ergonomischen und sicherheitstechnischen Gestaltung von Kassentischen. Das ist eher das klassische Thema – Kassenzone, Bedienplatz, Greifräume, Sicherheit.

2.Der zweite ist viel spannender im Zusammenhang mit unserem Thema:

Die europäische Norm EN 301 549.

Diese Norm ist sozusagen das „Spiegelbild“ zur EU-Direktive, aus der das BFSG entstanden ist.

In dieser Norm werden für all diese Behinderungsformen konkrete Anforderungen formuliert:

•technische Vorgaben,

•Mindeststandards,

•alternative Darstellungsformen,

•Eingabemöglichkeiten,

•akustische Signale,

•Kontraste,

•Zeitlimits,

•usw.

Und – das ist besonders – diese Norm ist durch die Verknüpfung mit der EU-Direktive und den nationalen Gesetzen faktisch in den Status einer verbindlichen Referenz gerückt.

Juristisch bleibt eine Norm zwar formal eine Norm – sie ist kein Gesetz – aber im Streitfall ist sie der maßgebliche Maßstab für den „Stand der Technik“.

Das heißt:

Wer heute ein Gerät oder eine digitale Dienstleistung entwickelt und die EN 301 549 ignoriert, hat im Ernstfall ein Problem.

Diese Norm sollte für Entwickler und Hersteller so etwas wie ein Gebetbuch oder zumindest ein Leitfaden sein:

„Was muss ich alles beachten, damit mein Produkt barrierefrei im Sinne des Gesetzes ist?“

Ein Beispiel:

Jemand hat sein Augenlicht verloren und möchte einen Infokiosk nutzen.

Dann reicht eine reine Bildschirmausgabe nicht aus.

Die Informationen müssen über Audio zugänglich sein.

•Es braucht eine Kopfhörerbuchse, die auch tastbar erkennbar ist.

•Sobald der Stecker eingesteckt wird, muss das System auf Audioausgabe umschalten.

•Menüpunkte müssen vorgelesen werden.

•Es muss erkennbar sein, wo man sich gerade im Menü befindet.

Dazu gibt es assistive Technologien:

•kleine Cursor-Controller mit vier Tasten in Kreuzform,

•Sprache-Ausgabe für Menüs und Optionen,

•akustische Rückmeldungen bei Auswahl.

Die Technologie dafür gibt es längst.

In den USA werden z. B. elektronische Wahlterminals bereits mit solchen Funktionen ausgestattet. Auch in Teilen Asiens ist man uns voraus.

Wir in Europa – und besonders in Deutschland – hängen da noch etwas hinterher.

⸻

Frank Rehme:

Ja, und damit so etwas überall halbwegs einheitlich funktioniert, sind diese Normen extrem wichtig.

Rainer, besten Dank an dieser Stelle.

Ich packe deine Kontaktdaten in die Shownotes – wer sich tiefer mit dem Thema beschäftigen will, kann sich gern bei dir melden.

Außerdem verlinke ich ein Infoblatt des Mittelstand-Digital Zentrums Handel zum Thema Barrierefreiheit von Onlineshops – das sind etwa zehn Seiten, die einen guten Einstieg geben, um überhaupt mal ein Grundgerüst zu haben.

Rainer, vielen Dank!

⸻

Dr. Rainer Eckert:

Ich danke dir, Frank. Es hat Spaß gemacht.

Und wenn weitere Fragen auftauchen – jederzeit gerne. Ich bin in der Regel gut erreichbar.

⸻

Frank Rehme:

Ja, das ist das Wichtigste.

Gut – vielen Dank und bis später.

Ciao!

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Kategorie: Zukunft des Einkaufens Podcast
Schlagworte: Innovation, Ladenbau, Mobile, Payment, Podcast, RFID, Studien, Supermarkt
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