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Frank Rehme

Nicht vergessen: Meldet Eure TSE Kassen beim Finanzamt an!

18. März 2025 / Von Frank Rehme / Lesedauer: 1 Minuten 21 Sekunden
tse kassen

Eigentlich sollten TSE Kassen schon seit 2020 beim Finanzamt registriert werden. Uneigentlich haben die Finanzämter aber in einem Schreiben gebeten, davon abzusehen, bis eine elektronische Übermittlungsmöglichkeit besteht. Die gibt es schon länger und soll jetzt genutzt werden.

Wie lautet die Regelung?

Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, ihre elektronischen Kassensysteme mit Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) beim Finanzamt anzumelden. Diese Maßnahme dient der Erhöhung der Transparenz und der Verhinderung von Steuerhinterziehung im Handel.

Die wichtigen Fristen:

  • Für vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte Kassensysteme: Diese müssen bis spätestens 31. Juli 2025 beim Finanzamt gemeldet werden.
  • Für ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte Kassensysteme: Diese sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung zu melden.
  • Bei Außerbetriebnahme: Ab dem 1. Juli 2025 ist auch die Außerbetriebnahme eines Kassensystems innerhalb eines Monats dem Finanzamt mitzuteilen.

Das Meldeverfahren:

Die Meldung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Portal „Mein ELSTER“ oder alternative Softwarelösungen mit entsprechender Schnittstelle. Es werden detaillierte Informationen zum Kassensystem und der verwendeten TSE benötigt, darunter:

  • Name und Steuernummer des Steuerpflichtigen
  • Art und Seriennummer des Kassensystems
  • Details zur TSE, wie Zertifizierungs-ID und Seriennummer
  • Datum der Anschaffung und gegebenenfalls der Außerbetriebnahme

Der Hintergrund:

Die Verpflichtung zur Ausstattung elektronischer Kassensysteme mit einer TSE besteht bereits seit dem 1. Januar 2020. Allerdings fehlte bisher eine standardisierte Möglichkeit zur elektronischen Meldung dieser Systeme an die Finanzbehörden. Mit der Einführung des elektronischen Mitteilungsverfahrens ab 2025 wird diese Lücke geschlossen.

Empfehlungen für Euer Unternehmen:

  • Überprüfung der Kassensysteme: Stellt unbedingt sicher, dass Eure Kassensysteme mit einer zertifizierten TSE ausgestattet sind.
  • Fristgerechte Meldung: Beachtet die genannten Fristen, um Sanktionen zu vermeiden.
  • Schulung des Personals: Informiert Eure Mitarbeiter über die neuen Anforderungen und das Meldeverfahren.

Die neue Meldepflicht für elektronische Kassensysteme ab 2025 ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz und Fairness im Handel. Wer jetzt handelt, vermeidet Stress, Strafen und mögliche Umsatzeinbußen.

Also: Kassensystem prüfen, Fristen einhalten und direkt beim Finanzamt anmelden – bevor es zu spät ist!

Beitragsbild von Hans Linde from Pixabay

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