ZDE Sonder-Podcast: Städte, es gibt Fördermittel! Jetzt die Innenstadt stark machen!
Die Herausforderungen sind da, jetzt kann gehandelt werden: Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) fördert innovative Konzepte zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung in Städten und Gemeinden mit dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“. Dafür werden 250 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Was müssen die Städte jetzt tun?
Gefördert werden die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von Konzepten und Handlungsstrategien sowie die Entwicklung und Umsetzung von Einzelmaßnahmen. Dies schließt die konzeptionelle Beratung und Begleitung im Rahmen der Konzeptumsetzung, bei der Projektentwicklung, für investitionsvorbereitende Aktivitäten sowie – daraus resultierende – geringfügige investive Maßnahmen zur Stärkung von multifunktionalen, resilienten und kooperativen Innenstädten sowie Stadt-und Ortsteilzentren ein. Wichtig sind dabei insbesondere
- die Aktivierung breit angelegter Akteurskooperationen
- neue bzw. angepasste Beteiligungsformate zur Stärkung der Teilhabe
- städtebauliche und immobilienwirtschaftliche Themen
- die Verknüpfung mit anderen für die städtebauliche Weiterentwicklung relevanten Querschnittsaufgaben (u.a. Digitalisierung, Mobilität, Wohnen, Anpassung an den Klimawandel, Aufwertung urbaner Freiräume, Grün in der Stadt)
- handlungsfeldübergreifende Ansätze zur Überwindung monofunktionaler Strukturen sowie
- temporäre Lösungen mit Impulswirkung.
Die Förderkulisse deckt ein breites Feld ab
Wir begrüßen ganz besonders, dass die Unterstützung wirklich ganzheitliche Bedarfe von urbaner Entwicklung abdecken. Folgende Bereiche sind Förderfähig:
1) die Erarbeitung von innovativen Konzepten und Handlungsstrategien zur Bewältigung des Strukturwandels in Innenstädten, Stadt-und Ortsteilzentren: -durch Erarbeitung neuer Konzepte -durch Weiterentwicklung / Vertiefung bestehender Konzepte. Dabei müssen die konzeptionelle gesamtstädtische Einbettung, der städtebauliche Zusammenhang und der integrierte Ansatz sowie die Teilhabe und Beteiligung von relevanten Akteuren deutlich werden.
2) Machbarkeitsstudien, Beratungsleistungen, Gutachten, Planungen für die Aufwertung und Nachnutzung der vom Wandel betroffenen Standorte, insbesondere bei leerstehenden „Einzelhandelsgroßimmobilien“ und ähnlichen zentrumsprägenden Gebäuden.
3) der Aufbau von neuen oder der Ausbau bestehender innenstadtbezogener Kooperationen (z.B. Zentren-management), die die unterschiedlichen Anforderungen und Potentiale aller relevanten Akteure zur Entwicklung des Ortes zusammenführen und moderieren (z.B. Durchführung von Informationsveranstaltungen, Planspielen, Moderationsprozessen mit breiter Akteursbeteiligung, Workshops, Beratung von Eigentümern und Gründungsinteressierten, Gründung eines lokalen „Beirats Innenstadt“ usw.).
4) die Einrichtung eines Verfügungsfonds für investive und nichtinvestive Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Zentrums, der sich zu mindestens 50 v.H. aus Mitteln der Wirtschaft, Privaten oder zusätzlichen Mitteln der Gemeinde finanziert. Über die Verwendung der Mittel entscheidet ein lokales Gremium.
5) die vorübergehende Anmietung von leerstehenden Räumlichkeiten, insbesondere Ladenlokalen, mit dem Ziel, zukunftsfähige, frequenzbringende Nutzungen (z.B. Start-Ups, Kultur-und Bildungsangebote, gemeinwohlorientierte Initiativen) in der Startphase zu unterstützen. Bei der Neuvermietung an die Kommune hat der Vermieter die bisherige Miete im Interesse der kooperativen Stadtentwicklung grundsätzlich um mindestens 15 % zu reduzieren. Förderfähig sind die Ausgaben der reduzierten Weitervermietung an die neuen, oben genannten Nutzer bis zu einer förderfähigen Mietfläche von 300 qm für die Dauer von bis zu zwei Jahren.
6) der Zwischenerwerb für die Dauer von drei Jahren bei Immobilien, die durch Lage oder Erscheinungsbild eine besondere Bedeutung für das Zentrum haben und in der Erdgeschosszone und darüber hinaus seit mindestens i.d.R. 12 Monaten leer stehen und durch neue Nutzungen zur Belebung in der Innenstadt beitragen sollen.
7) Maßnahmen des Innenstadtmarketings und der Öffentlichkeitsarbeit.
8) geringfügige baulich-investive Maßnahmen für eine zukunftsfähige Transformation der Innenstadt / des Zentrums, z.B. Umgestaltungen / Aufwertungen von Gebäuden, Plätzen, Freiflächen zur kreativen, temporären Zwischennutzung. Das Volumen dieser Maßnahmen soll pro Zuwendungsempfänger grundsätzlich nur einen geringfügigen Anteil (30 %) betragen.
Wichtig: Bis zum 17.09.2021 müssen die Anträge eingegangen sein.
Ihr sucht noch Ideen und Konzepte für Anträge? Dann lest einfach weiter!
VITAIL unterstützt dabei:
Wir kooperieren sehr eng mit VITAIL, dem Kompetenzforum für Handel und vitale Innenstädte und können bei der Antragstellung unterstützen. Gemeinsam wurden bereits sehr erfolgreich Stadtkonzepte erarbeitet und umgesetzt. Dabei waren Kommunen jeglicher Größe dabei, wie beispielsweise Nürnberg, Hanau, Fulda, Langenfeld, Lüneburg, Winsen und Mönchengladbach. Bei all den o.g. Themen kann VITAIL unterstützen, Anruf oder Mail genügt.
Die Podcastfolge zu dem Thema:
Trackbacks & Pingbacks
[…] Verfügung, die den Strukturwandel unterstützen sollen. Nutzen Sie diese Hilfe, die in Form von Fördermitteln auf verschiedenen Ebenen angeboten werden. Wirtschaftsförderung und/oder City-Mangement sind Ihre Ansprechpartner*innen […]
Ihr Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie gern einen Kommentar!