„Grüne wollen Online-Handel verbieten!“ – Really? [Update]
Die Aufregung im Netz war groß. Die Hannoversche Allgemeine (haz) veröffentlichte eine dpa-Meldung (Meldung mittlerweile gelöscht), in der der Grünen-Landeschef Stefan Körner wie folgt zitiert wird.
Es ist aber ausreichend, wenn die Bearbeitung der Bestellung am Montag passiert. Die Mitarbeiter müssen nicht das ganze Wochenende bereitstehen.
Die Grünen wollten damit, so Körner „den Sonntag verteidigen“. Es kam, was kommen musste. Die Medienlandschaft sprang an wie ein Achtzylinder und verbreitete die Meldung, dass die Grünen mal wieder etwas verbieten wollen.
Antrag aus Ostfriesland
Doch was war wirklich geschehen? Wohl aufgrund der kürzlich ins Leben gerufenen Initiative „Selbstbestimmter Sonntag“, bei der auch Kaufhof und Karstadt mitmachen, hat der Kreisverband Leer einen Änderungsantrag gestellt, der in das Landtagswahlprogramm von Niedersachsen, über das die Delegierten am Wochenende abstimmen, einfließen soll. So weit, so üblich und nicht der Aufregung wert. Ein durchaus normaler Vorgang in unserer Demokratie.
Was genau hat der KV Leer denn beantragt?
Sonntags haben wir frei. Shoppen gehen an sechs Tagen in der Woche reicht völlig aus. Eine Veränderung bei den Ladenöffnungszeiten lehnen wir ab. Wir GRÜNE wollen, dass das „Ausnahme-Regel-Gebot“ des Bundesverfassungsgerichtes bei der Sonntagsöffnung wirksam beachtet wird. Wir halten vier Sonntagsöffnungen im Jahr für ausreichend. Der Sonntag ist für Kund*innen und Verkäufer*innen weiterhin frei, das gilt auch für den 1. Mai und den 3. Oktober. Sonn- und Feiertage können von jederfrau und jedermann für die persönliche Lebensqualitätszeit genutzt werden. [Quelle]
Im Grunde fordert der KV Leer hier etwas, was ohnehin schon geltendes Recht ist. In Deutschland haben wir ein Verbot der Sonntagsarbeit, mit nur wenigen Ausnahmen. Mitarbeiter, die in einem Online-Shop mit der Bestellabwicklung befasst sind, fallen nicht unter diese Ausnahmeregelungen. Es kann also von einem Verbot des Online-Handels keine Rede sein, zumal sich dies in dem Antrag auch gar nicht findet.
Also hat heise bei den Grünen nachgefragt und offensichtlich die Information erhalten, dass sich der Landesvorstand der Grünen auf den Antrag geeinigt hätte und „dass der besondere Schutz der arbeitsfreien Sonn- und Feiertage bewahrt und die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch im Versandhandel gestärkt werden sollen.“
Online sonntags nie
Der Sonntag ist einer der stärksten Wochentage für den Online-Handel. Bequem vom Sofa aus wird viel Geld ausgegeben, nicht zuletzt auch von den Beschäftigten im Handel selbst, die nun in Ruhe shoppen können.
Betroffen könnten also (Online-)Händler sein, die bei der Bestellannahme mit Call Centern arbeiten. Hier finden sich, neben dem Arbeitszeitgesetz, landesrechtliche Verordnungen, die weitere Ausnahmen beim Sonntagsarbeitsverbot zulassen. In Nordrhein-Westfalen lautet diese Ausnahmeregel zum Beispiel:
Abweichend von § 9 Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen in den folgenden Bereichen beschäftigt werden, soweit die Arbeiten für den Betrieb unerläßlich sind und nicht an Werktagen durchgeführt werden können:
…
Nr. 9 mit der telefonischen und elektronischen Entgegennahme von Aufträgen, der Auskunftserteilung und Beratung per Telefon und mittels elektronischer Medien.
In anderen Bundesländern sind diese Ausnahmeregeln so oder so ähnlich verfasst.
Es ist jedoch nicht anzunehmen, dass Gerichte diese Ausnahmeregeln auch für die Bestellabwicklung gelten lassen werden. Denn hier ist es, wie auch der bereits erwähnte Grünen-Landeschef Körner sagte „[…] aber ausreichend, wenn die Bearbeitung der Bestellung am Montag passiert. Die Mitarbeiter müssen nicht das ganze Wochenende bereitstehen.“
Dies war also nicht gemeint. Was denn aber dann?
Sonntagslogistik? Gerichte schmettern ab
Es könnte auch um die Logistik an Sonntagen gehen. Doch hier hat just im vergangenen Monat das Verwaltungsgericht Kassel das Urteil zur Rechtmäßigkeit der Sonntagsarbeit bei Amazon in Bad Hersfeld gefällt. Demnach wurde die Sonntagsarbeit vom Regierungspräsidium zu Unrecht genehmigt.
Schon vorher war Amazon mit dem Wunsch nach Sonntagsarbeit in der Logistik an deutschen Gerichten gescheitert. Es ist also unwahrscheinlich, dass Niedersachsens Grüne hierauf abzielen.
Medialer Reflex
Vielleicht fühlten sie sich von den Äusserungen von Armin Devender, Verkaufschef Galeria Kaufhof und HBC Europe provoziert?
Die Initiative ‚Selbstbestimmter Sonntag‘ fordert eine generelle Freigabe der Sonntagsöffnung. Händler, Kunden und Mitarbeiter sollten ohne staatliche Bevormundung frei entscheiden können, ob sie an Sonntagen öffnen, einkaufen oder arbeiten wollen. Diese Forderung gilt bundesweit und ist völlig unabhängig von aktuell bestehenden Regelungen in Bundesländern und Kommunen. Wir verstehen sie als grundsätzliche Haltung, um bestehende Wettbewerbsverzerrungen abzubauen, die Entscheidungsfreiheit für Verbraucher zu erhöhen und die Attraktivität der Innenstädte weiter zu steigern. [Artikel der Internetworld nicht mehr online]
Passenderweise beauftragte jüngst die „Bild am Sonntag“ eine repräsentative Emnid-Umfrage, bei der sich 61 Prozent der Befragten dafür aussprachen, dass Händler selbst darüber entscheiden sollen, ob sie sonntags öffnen wollen oder nicht. 39 Prozent waren dagegen.
Doch auch im Handel selbst werden beide Positionen vertreten. Viele Händler sind mit den derzeitigen Regelungen zufrieden, andere empfinden sie als Wettbewerbsnachteil, insbesondere gegenüber dem Online-Handel. Beide Seiten bringen durchaus nachvollziehbare Argumente für ihre Positionen vor. Doch seien wir ehrlich: Die Ladenöffnungszeiten sind nur eine Herausforderung von vielen für den stationären Handel. Und nicht einmal seine größte.
Es war also ein medialer Sturm im Wasserglas, der kein gutes Licht auf die Medien und ihre Vertreter lenkt, die eine provozierende und damit klick-starke Meldung ohne weitere eigene Recherche weiter geben.
Nehmen wir es also gelassen, lehnen uns zurück angesichts der medialen Aufgeregtheit und genießen die Satiriker, die meist ja nicht weit weg sind.
So titelte – allerdings schon im Februar 2015 – das Satiremagazin Der Postillon: „Regierung beschließt Sonn- und Feiertagsregelung für Onlineshops„. Vielleicht sind Satiriker ja doch irgendwie Propheten…
Update 12.06.2017: Am Wochenende fand die Landesdelegiertenkonferenz der Grünen in Wolfenbüttel statt. Hier dann der Rückzieher der Grünen. Es handele sich nur um ein Missverständnis und man befürchtete, wieder einmal als Verbotspartei dargestellt zu werden. Wir erinnern uns ja noch an den „Veggie-Day“.
Einige Abgeordnete sprachen von einem „schlimmen Kommunikationsdesaster“. Der viel zitierte Grünen-Landeschef Stefan Körner selbst dazu: „Das war eine Diskussionslage.“ Im verabschiedeten Programm für die Landtagswahl im Januar 2018 findet sich jetzt nur ein allgemeines Bekenntnis zum Arbeitnehmerschutz an Sonntagen. Vier verkaufsoffene Sonntage seien ausreichend, heißt es dort mit Blick auf den stationären Handel. Vom Online-Handel ist gar nicht mehr die Rede, auch wenn der Landtagsabgeordnete Thomas Schremmer unter großem Applaus der Delegierten noch einmal betonte, dass die gesetzliche Sonntagsruhe auch für Mitarbeiter in Call Centern gelten müsse.
Wieder einmal wird am Ende nicht so heiß gegessen, wie gekocht wird.
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