Pflicht erfüllt. Zukunft gesichert. – Die Schulung zum EU AI Act für den Handel
KI im Handel? Kein Trend mehr – sondern Realität. Und mit dem neuen EU AI Act auch ein klarer Auftrag: Alle, die KI einsetzen oder einsetzen wollen, müssen ihr Personal qualifizieren. Schwarz auf weiß nachzulesen in Artikel 4 des Gesetzes.
Das heißt konkret: Diese Schulung ist nicht „nice to have“, sondern Pflicht. Die gute Nachricht: Unser Partner, die zbb – Zentralstelle für Berufsbildung im Handel e. V. macht’s einfach – praxisnah, kompakt, zertifiziert.
Die Eckdaten
Die Termine: 25.9., 15.10., 21.10. und 4.11.2025, jeweils 16-19 Uhr
Der Ort: Online via Zoom
Die Teilnahmegebühr: 390 € zzgl. MwSt.
Anmeldung an | +49 30 590099 800 | www.zbb.de
Warum das wichtig ist
Ganz einfach: Weil der Gesetzgeber es verlangt. Artikel 4 des EU AI Acts verpflichtet alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, dafür zu sorgen, dass ihre Mitarbeitenden über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Diese Schulung ist die Antwort auf diese Verpflichtung – und dein Einstieg in den sicheren, souveränen Umgang mit KI im Handel.
Die Inhalte – kompakt in 2,5 Stunden
-
Was ist überhaupt KI?
Begriffe klären, Praxis im Handel sichtbar machen.
-
Daten & Cloud – das Rückgrat jeder KI
Datenquellen, Infrastruktur, Risiken.
-
Cybersicherheit in KI-Anwendungen
Schutz von Systemen, Kundendaten & Prozessen.
-
Risikoklassen im AI Act verstehen
Was ist Hochrisiko, was nicht – und warum das wichtig ist.
-
Datenschutz & Transparenzpflichten
Korrekte Datenverwendung & Informationspflichten.
-
Anwendung & Eigenverantwortung im Unternehmen
Zuständigkeiten, Prozesse, Sensibilisierung.
Alles verständlich, branchenspezifisch und mit Handelsbeispielen.
Eure Expert:innen
Bettina Wilhelm – zbb-Geschäftsführerin & Juristin mit EU-Schwerpunkt
Frank Rehme – Handelsexperte & KI-Vordenker
Das ist die gesetzeskonforme Qualifikation nach Artikel 4 des EU AI Acts, es gibt ein offizielles zbb-Zertifikat
Jetzt anmelden – und sicher sein, statt später nachbessern!
✉️ | www.zbb.de
Beitragsbild von Gerd Altmann auf Pixabay









Ihr Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie gern einen Kommentar!