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Christine Mengelée

Das Bürokratie-Monster! Jetzt praxistauglich? (Teil 2/2)

8. Dezember 2022 / Von Christine Mengelée / Lesedauer: 2 Minuten 25 Sekunden
Zeiterfassung

Die Arbeitszeiterfassung: ein lästiges Bürokratie-Monster und gleichzeitig notwendig! Bereits vor einigen Wochen hatte ich einen Beitrag zum Thema Zeiterfassung (Teil 1) geschrieben. Heute folgt nun Teil 2:

Die Entscheidung des BAG

Das Bundesarbeitsgericht hat Ende September das Urteil zur Arbeitszeiterfassung getroffen. Die Arbeitgeber:innen sind aufgrund von § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG gesetzlich verpflichtet, Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer:innen zu erfassen  (BAG, Beschluss vom 13.9.2022, 1 ABR 21/22, Pressemitteilung 35/22).

Recht oder Pflicht zur Zeiterfassung

Arbeitgeber:innen, welche bereits heute ein Zeiterfassungssystem haben, dürften an dem BAG Urteil weniger interessiert sein. Praktizieren Sie bisher jedoch keine Arbeitszeiterfassung oder haben Sie Arbeitnehmer:innen mit einer Vertrauensarbeitszeitregelung im Vertrag, ist das Urteil des BAG essenziell, denn die Pflicht zur Zeiterfassung gilt bereits heute. 

Das BAG sieht bei Vertrauensarbeitszeiten keine pauschale Abgeltung auf Vergütung. Das wurde allerdings bereits mit dem Urteil aus 2019 verkündet. Diese Rechtsprechung führt für Arbeitnehmer:innen zu einer Verbesserung Ihrer Rechtsposition. Im Rahmen des § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG kann der Betriebsrat im Thema auch mitbestimmen.

Art der Arbeitszeiterfassung

Das BAG Urteil legt fest, dass Arbeitgeber:innen ein Arbeitszeiterfassungssystem installieren müssen. Die Form der Arbeitszeiterfassung lässt der BAG auch im neuesten Urteil offen, diese kann von Arbeitgeber:innen individuell gestaltet werden. Siehe dazu Teil 1 meines Beitrages. 

Die Inhalte einer Arbeitszeiterfassung sind im Nachweisgesetz geregelt. Grundsätzlich gilt, dass die Dokumentationspflicht in der Erfassung objektiv, verlässlich und einsehbar sein muss. 

Irrtümer einer Arbeitszeiterfassung

Das Gesetz betrifft nur Deutschland?

Nein, das ist nicht korrekt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bereits in seiner ersten Rechtsprechung aus dem Jahr 2019 alle Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, eine Regelung zur Dokumentation von Arbeitszeiten zu schaffen, sodass es sich um eine europäische und keine deutsche Vorgabe handelt.

Ein veraltetes Modell?

Die Zeiterfassung wurde erstmalig im 18. Jahrhundert eingesetzt und später in Form einer Stechuhr während der Industrialisierung, im Zeitalter der Fließbandarbeit. 

Heute ist unsere Arbeitswelt von verschiedensten Arbeitszeitmodellen geprägt. Es gibt nicht nur Vollzeit, sondern auch Teilzeitarbeitsmodelle, der Arbeitsort kann an unterschiedlichsten Orten sein und im Rahmen von New Work verschwimmen. Die Grenzen zwischen der Berufswelt und dem Privatleben nehmen zu.

Die Notwendigkeit einer Arbeitszeiterfassung wird immer deutlicher. Die Krankenkassen schlagen bereits seit Jahren Alarm. Im Stada Health Report 2022 ist zu lesen, dass jeder 2. bereits Burnout-Symptome aufweist, was sich in den Krankheitstagen widerspiegelt.

Quelle: Statista: Krankheitstage-Entwicklung 2000 bis 2020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vertrauensarbeitszeit nicht mehr möglich

Vielleicht sollten wir erstmal die Begrifflichkeiten klären, denn Vertrauensarbeitszeit ist ein Modell, mit welchem die Arbeitnehmer:innen ihre Arbeitszeiten selbst organisieren können. Wann und wo die Arbeitnehmer:innen die Tätigkeiten erledigt, steht nicht im Fokus. Wochenend- oder Feiertagsarbeit oder mehr als 10 Stunden Arbeitszeit am Tag war und ist auch heute nicht erlaubt. An dieser Definition hat sich auch durch das Urteil des BAG nichts geändert.

Fazit

Als Tochter eines ehemaligen Unternehmers schlagen zwei Herzen in meiner Brust. Einerseits sehe ich, dass eine Notwendigkeit besteht, Arbeitszeiten zu dokumentieren, damit die Arbeitszeiten einigermaßen eingehalten werden, anderseits sehe ich auch ein, dass es je nach Berufsbild schwierig ist, dem nachzukommen.

Als Arbeitnehmer:in gilt es jetzt zu lernen, dass nicht die Arbeitszeit eine Messeinheit für gute Arbeit ist, sondern das Ergebnis. Nicht jene, welche viele Überstunden haben, sind gute Arbeitnehmer:innen, sondern jene, welche im Rahmen der Arbeitszeit das beste Ergebnis geliefert haben.

Derzeit prallen viele Ereignisse aufeinander. Einerseits haben wir einen Mangel an qualifizierten Mitarbeiter:innen und anderseits steigen die Krankheitstage überproportional an. Aus meiner Sicht ist die Arbeitszeiterfassung eine gute Methode für Arbeitgeber:in und -nehmer:in sich ihre Produktivität vor Augen zu führen, Schwachstellen zu identifizieren, auszumerzen und das Ergebnis zu steigern.

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Kategorie: Schulungen
Schlagworte: Digitalisierung
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